Im Lauf der nächsten Stunden werden sicherlich noch zahlreiche Bewertungen des BGH-Urteils zum “Sampling” veröffentlicht. Ich selbst kann wenig dazu sagen, bin alles andere als ein Fachmann, und glaube dennoch eines zu wissen: die Spannbreite der Deutungen dürfte beträchtlich sein:
Wenn ich mich allerdings für eine der beiden Deutungen entscheiden müsste, würde ich die nehmen, die auch die Original-Pressemeldung des BGH verlinkt hat. Einfach aus Prinzip. Transparenz[1] und so.
1.Kann ja in diesen Zeiten gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
(Ich weiß, die Weinreich-Zwanziger-Story kennt mittlerweile fast jeder. Sie hat nichts mit dem obigen Thema zu tun. Und bei mir liest eh keiner mit. Dennoch: das ist wichtig, und das “fast” muss weg. Deshalb der erneute Link.)