Ist der abgebrochene Versuch strafbar?

Am Samstag hat Mario Gomez eine gelbe Karte erhalten, nachdem er zum Tritt gegen einen Berliner Spieler ausgeholt, den Tritt auch begonnen, dann aber -wenige Zentimeter vom Bein des “Opfers” entfernt- inne gehalten und sich eines Besseren besonnen hat. Der Gegenspieler hatte offensichtlich nichts mitbekommen und lief ungehindert, erfreulicherweise auch ohne Anzeichen einer Schwalbe (klar, wenn er nichts bemerkt hat…), weiter.

Die Kommentatoren schwankten zwischen “Gnade vor Recht” und “absolut angemessen”.

Ganz ehrlich: ich weiß nicht, wie ich dazu stehen soll. Mir ist vollkommen klar, dass der Versuch einer Tätlichkeit auch als solche gewertet werden muss. Also rot. Wenn’s denn ein Versuch war. Zeichnet sich ein Versuch aber nicht dadurch aus, dass man das, was man erreichen wollte, einfach nicht geschafft hat, weil man etwa, um bei unserem Beispiel zu bleiben, den Gegner nicht getroffen hat?

Davon kann bei Gomez aber keine Rede sein. Hätte er den Berliner treffen wollen, wäre ihm dies sicherlich mit Leichtigkeit “gelungen”. Er aber hat den vermeintlichen Versuch abgebrochen. Kann man dann noch von einem Versuch sprechen? Und falls dem nicht so sein sollte: wieso dann die gelbe Karte?

Ich bin weder Jurist noch Schiedsrichter, finde es aber schwierig, jemanden für etwas zu bestrafen, das er beinahe getan hätte, das er dann jedoch aus eigenem Antrieb nicht getan hat.

0 Gedanken zu „Ist der abgebrochene Versuch strafbar?

  1. Das ist in der Tat eine gute Frage und ehrlich gesagt kann ich sie auch nicht fundiert beantworten, da meine Schiedsrichterzeit mittlerweile zu lange her ist, um das Regelwerk noch präsent genug zu haben.

    Gefühlt würde ich aber sagen, dass der Schiedsrichter mit Gelb das richtige Strafmaß gefunden hat, da es ja tatsächlich so gewesen zu sein schien, dass Gomez dann zum Glück doch nicht durchzog. Und dementsprechend würde ich deiner Logik folgen und sagen dass der abgebrochene Versuch nicht mehr als “grobe Unsportlichkeit” (ergo Rot) sondern “nur” noch als “Unsportlichkeit” (ergo Gelb) gewertet wird.

    Wir sind uns aber vermutlich auf jeden Fall dahingehend einig, dass der Schiedsrichter hier wesentlich näher an der korrekten Entscheidung lag als bei den ein, zwei Tätlichkeitssituationen der Berliner in HZ1, oder?
    (Ohne daraus jetzt ein Nachkarten zu konstruieren wollen – habe dies nicht umsonst in meiner eigenen Besprechung ausgelassen)

  2. Gelb wg. Unsportlichkeit also? Und wo beginnt die? Beim Ausholen? Beim Schwungansatz? Gar schon beim Gedanken?

    Ich finde das echt schwierig und hätte durchaus in den Kommentaren zum Spiel auch die eine oder andere Äußerung erwartet, dass Gomez ja gar nichts gemacht habe – wobei auf VfB-Seite wahrscheinlich alle nur froh waren, dass er nicht durchgezogen hat und man das Thema klein halten wollte.

    Klar, die Hertha-Aktionen zu Beginn waren nicht schön. Zwar halte ich in vielen Fällen das “Ellbogencheck”-Geschrei für hysterisch, weil es sich meines Erachtens häufig um ungewollte Aktionen handelt; am Samstag war das anders und zumindest die Aktion gegen Boka war eine zielgerichtete (wenn auch glücklicherweise nicht so brutal), die ich für rotwürdig halte.

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