Sippenhaft?

Eigentlich kann ich mir kein Urteil erlauben. Weder habe ich nennenswerte juristische Kenntnisse, noch kenne ich Einzelheiten zum Fall, noch habe ich mich mit dem Hintergrund der betroffenen Gruppierung oder gar des Klägers vertraut gemacht.

Und doch irritiert es mich, wenn der Bundesgerichtshof folgendes schreibt:

“Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an.”

Ich habe mich hier im Blog das eine oder andere Mal über die Proteste gegen Stadionverbote gewundert bzw. mich in begründeten Fällen auch klar für deren rigorose Anwendung ausgesprochen. Gewalttäter gehören nicht ins Stadion, die Unversehrtheit der anderen Stadionbesucher ist ein sehr hohes Gut. Genau wie die Unschuldsvermutung, übrigens – auch wenn so vermutlich nur juristische Laien argumentieren können.

Bei jedem einzelnen meiner Besuche im Neckarstadion komme ich mit Mitgliedern von Fangruppen in Berührung, gegen die bereits das eine oder andere Stadionverbot ausgesprochen wurde. Nicht selten betrete oder verlasse ich mit ihnen den Block. Gelegentlich spreche ich sogar mit Menschen, gegen die bereits Sanktionen verhängt wurden. Sollte ich mir das abgewöhnen? Ab welchem Punkt gelte ich als Teil der Sippe?