Ist der abgebrochene Versuch strafbar?

Am Samstag hat Mario Gomez eine gelbe Karte erhalten, nachdem er zum Tritt gegen einen Berliner Spieler ausgeholt, den Tritt auch begonnen, dann aber -wenige Zentimeter vom Bein des “Opfers” entfernt- inne gehalten und sich eines Besseren besonnen hat. Der Gegenspieler hatte offensichtlich nichts mitbekommen und lief ungehindert, erfreulicherweise auch ohne Anzeichen einer Schwalbe (klar, wenn er nichts bemerkt hat…), weiter.

Die Kommentatoren schwankten zwischen “Gnade vor Recht” und “absolut angemessen”.

Ganz ehrlich: ich weiß nicht, wie ich dazu stehen soll. Mir ist vollkommen klar, dass der Versuch einer Tätlichkeit auch als solche gewertet werden muss. Also rot. Wenn’s denn ein Versuch war. Zeichnet sich ein Versuch aber nicht dadurch aus, dass man das, was man erreichen wollte, einfach nicht geschafft hat, weil man etwa, um bei unserem Beispiel zu bleiben, den Gegner nicht getroffen hat?

Davon kann bei Gomez aber keine Rede sein. Hätte er den Berliner treffen wollen, wäre ihm dies sicherlich mit Leichtigkeit “gelungen”. Er aber hat den vermeintlichen Versuch abgebrochen. Kann man dann noch von einem Versuch sprechen? Und falls dem nicht so sein sollte: wieso dann die gelbe Karte?

Ich bin weder Jurist noch Schiedsrichter, finde es aber schwierig, jemanden für etwas zu bestrafen, das er beinahe getan hätte, das er dann jedoch aus eigenem Antrieb nicht getan hat.