Kann ich Jörg Tauss glauben?

Die wenigen Gelegenheiten, bei denen ich Jörg Tauss persönlich erlebt habe, haben mir das Bild eines geerdeten, ehrlichen und engagierten Politikers vermittelt. Eines Politikers, der keine Verlegenheits- oder Proporzlösung als medienpolitischer Specher seiner Fraktion war, sondern der diese Funktion auf der Grundlage von Interesse und Kompetenz wahrnahm.

Seine Position in der Auseinandersetzung mit Familienministerin Ursula von der Leyen bezüglich der Verpflichtung der Internetzugangsanbieter zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten habe ich für unaufgeregt, realitätsnah und wegweisend erachtet (ein Aspekt, der bei Oliver Fink etwas ausführlicher zur Sprache kommt). Tauss kennt sich offensichtlich aus – und muss auch gewusst haben, dass sein Tun nachvollziehbare Spuren hinterlässt.

Gleichwohl hat er diese Spuren in Kauf genommen. Kann er wirklich geglaubt haben, die Gesetzgebung zur Kinderpornographie, eines der öffentlich wahrscheinlich (und zurecht) mit am schärfsten verurteilten Vergehen, könne große Schlupflöcher für Abgeordnete lassen, wenn sie nur hehre Beweggründe geltend machen können? Kann er weiter geglaubt haben, eben diese hehren Beweggründe trotz des Fehlens irgendwelcher Mitwisser belegen zu können? Kann er ernsthaft geglaubt haben, er allein könne als Hobbydetektiv einen vermutlich hochlukrativen, auf Verschwiegenheit angewiesenen Verbrechenszweig unterwandern und zentrale Akteure auffliegen lassen?

Drei Fragen, die ich nur schwer mit einem “Ja” beantworten kann. Ähnliches gilt für die Frage, ob die Bürger von ihren Abgeordneten erwarten, dass sie sich als Freizeitermittler betätigen – eigentlich sind die Aufgaben zwischen Legislative und Exekutive anders verteilt. Letzteres ist für die Glaubwürdigkeit von Herrn Tauss nicht unmittelbar relevant, die zuvor genannten Punkte schon. Wenn er die drei oben genannten Fragen nicht glaubhaft mit “Ja” beantworten kann, kann ich ihm seine Geschichte nicht mehr glauben.

Dass ich noch immer geneigt bin, Jörg Tauss Glauben zu schenken, hängt wohl zum einen mit dem persönlichen Eindruck zusammen, den ich von ihm gewonnen habe, zugegebenermaßen keinem besonders rationalen Argument. Zum anderen halte ich die Unschuldsvermutung für ein sehr hohes Gut.

Zwar irritiert mich auch das, soweit ich es beurteilen kann, zumindest diskutable Vorgehen der Staatsanwaltschaft; es würde aber zu weit gehen, dies zu Herrn Tauss’ Entlastung vorzubringen: letztlich wären wir dann im Bereich von Verschwörungstheorien, an die ich nur ganz selten glaube, und die erfreulicherweise auch Jörg Tauss rasch beiseite gewischt hat.

Abschließend betone ich gerne, dass ich mich freuen würde, wenn herauskäme, dass Jörg Tauss die Wahrheit gesagt hat, wobei er vermutlich auch dann, und keineswegs grundlos, strafrechtlich verfolgt würde. Sollte allerdings das Gegenteil der Fall sein, und er hat sich auch nur von einem Fünkchen sexuellen Interesses leiten lassen, sollte er hart bestraft werden.

Update [22. Juni 2009 – drei Monate,  einen Parteiaustritt und  den Sündenfall der Bundesregierung später]:

Frank Helmschrott zitiert einige Aspekte zur “Causa Jörg Tauss“, die nicht nur für die Verschwörungstheoretiker unter uns interessant sind.

8 Gedanken zu „Kann ich Jörg Tauss glauben?

  1. Ganz meine Meinung. Gut gesprochen. Sehen wir mal wie sich diese Geschichte Entwickelt. Es ist natürlich jetzt sehr schwer, die wahren Beweggründe von Herrn Tauss zu ermitteln. Dateien haben ja leider bezgl. der Intention keinerlei Metadaten, die man Auswerten könnte. Und in dem Fall ist der Rechtliche Rahmen sehr klar, was ich für teilweise Fragwürdig halte (ein System Administrator, der bei einem seiner user Material entdeckt und dies z.B. als Beweis sichert, macht sich meines Wissens nach auch bereits strafbar). Das ist ein sehr heikles Thema.

  2. Ich hab ja da schon mal einen Auszug aus einem Artikel zitiert, der als Mail auch an die Ministerin ging und erklärte, warum es unsinnig ist nur zu sperren:
    http://www.utele.eu/blog/nachdenkliches/kinderpornographie-netzsperre-zensur

    Ich fürchte bei Tauss ist das Problem, dass es kaum nachweisbar sein wird, mit welcher Intention er das Material sammelte. Insofern bleibt außer dem eigenen Bauchgefühl wenig übrig, tatsächlich _glauben_ im wahrsten Sinne des Wortes.

  3. Hatte die ausführliche Diskussion bei Dir ein wenig verfolgt. Hat denn die Ministerin schon geantwortet?

    Auf Herrn Tauss sehe ich mittlerweile schlechte Zeiten zukommen, ungeachtet des weiteren Verlaufs.

  4. Liebe Leute,

    schaue gerade mal nach, was die bloggosphäre so zu dem Fall schreibt. Kann auch hier leider nur sage: Was ist bei Euch nur im Politikunterricht schief gelaufen…?

    Also: Die wichtigste Instanz in einer Demokratie ist die Legislative. Wenn die der Exekutive misstraut, dann darf sie selbstverständlich auch selbst etwas recherchieren. Wenn sie einen Untersuchungsausschuss einrichtet, sogar wie ein Gericht ermitteln!

    Der Vergleich mit Recherchen zum Thema Drogen, den man ja immer wieder liest, ist Unsinn, weil Äpfel mit Birnen verglichen werden. Treffenderes Beispiel: Ein Abgeordneter der LINKEN, der sich mit der Bekämpfung des Rechtsradikalismus beschäftigt. Wo hat der wohl seine verbotenen Schriften gelagert? Genau: Zu Hause! Wenn die Staatsanwaltschaft nachschauen kommt und die dort findet: Ist er dann ein Nazi?

    Tauss würde natürlich besser dastehen, wenn er vorher jemanden Bescheid gegeben hätte. Aber, selbst wenn, hätte ihn das nicht vor den Staatsanwälten und der von denen beförderten Vor-Verurteilung geschützt. Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/…..24,00.html

    Der Journalist ist für seine Recherche nicht bestraft worden – obwohl sie auch nix gebracht hatte (meine ich). Warum sollte dann aber der Abgeordnete anders behandelt werden? Mich erinnert das schon schwer an den Fall Somm http://www.czyslansky.net/?p=694.

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