Am Weihnachtsbaum die Lichter brennen.

Gestern abend musste ich noch kurz etwas besorgen, in einem kleinen Ort am Rande der Metropole Stuttgarts, und da war er: “mein” erster beleuchteter Weihnachtsbaum dieser Saison. Er war recht imposant, stand vor einem kleinen Laden und war sogar liebevoll mit kleinen Geschenken behängt worden. Vergleichsweise schön, wenn man es objektiv betrachtet.

Aber kann das wirklich sein, am 19. November? Gibt’s da keine Gesetze, die sowas verbieten?

Natürlich ist mir klar, dass die Weihnachtszeit von Jahr zu Jahr früher beginnt, dass die Thematik alles andere als neu ist und auch schon tausendfach diskutiert wurde. Ich gebe auch zu, ohne schlechtes Gewissen bereits Anfang November eine Packung Lebkuchen erworben zu haben, und die weihnachtliche Berieselung in den Kaufhäusern kann ich ohnehin seit Jahren mit einem speziellen Filter ausblenden, so dass ich mich darüber nicht mehr aufzuregen brauche.

Doch dieser gestrige Anblick hat mich geschockt. Irgendwie hatte ich auf eine zumindest stillschweigende Übereinkunft gehofft, dass Weihnachtsbäume erst ab dem 1. Advent, bzw. in den Tagen davor, wenn auch die Weihnachtsmärkte aufgebaut werden, im Stadtbild geduldet werden. Da habe ich mich wohl getäuscht.

Wenn ich mir die Sache jedoch nochmals durch den Kopf gehen lasse, muss ich wohl einräumen, dass die Tage vor dem 1. Advent in einer knappen Woche erreicht sind – je nach Definition befinden wir uns vielleicht heute schon in diesem Zeitraum -, so dass meine Verwunderung selbst nach dem von mir genannten zeitlichen Kriterium kaum zu rechtfertigen ist. Tja, Eigentor.

Sei’s drum: ich plädiere für ein striktes Weihnachtsbaumverbot bis zum 1. Advent. Und falls es das schon geben sollte, beantrage ich eine harte, gnadenlose Verfolgung.

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