Einheimischenrabatt

Mein geschätzter Französischlehrer hat uns zu Schulzeiten nicht nur einmal wissen lassen, dass man beim Urlaub in Frankreich, selbst in der tiefsten Provinz, damit rechnen müsse, als Fremder in Restaurants eine abweichende – selbstredend mit deutlich höheren Preisen versehene – Speisekarte vorgelegt zu bekommen. Dem könne man, so die implizite Aussage, nur entgegen wirken, indem man sich möglichst tief in die Landessprache einarbeite.

Im Lauf der Zeit stellte ich, wenig überraschend, fest, dass sich nicht nur die Franzosen dieser oder zumindest vergleichbarer Techniken bedienen (die ich im Übrigen für völlig legitim halte). Angefangen in meiner Heimatgemeinde, wo die Obstverkäufer am Straßenrand selbstverständlich sehr genau unterscheiden, ob ein Einheimischer eine Schale Erdbeeren kauft, oder ob es sich um einen “Touristen” handelt – clevererweise gehen die Verkäufer jedoch zunehmend dazu über, ihre auswärtigen Erntehelfer auch an die Verkaufsstände zu setzen, so dass kein Einheimischer mehr Ansprüche auf einen Sonderpreis geltend machen kann.

Auch im diesjährigen Sommerurlaub stieß ich verschiedentlich auf die eine oder andere Form der Bevorzugung der einheimischen Bevölkerung. Beispielsweise enthielten die Parkuhren am Gardasee ganz offen und offiziell unterschiedliche Tarife für Urlauber und die ansässige Bevölkerung. Etwas weniger offiziell waren die Unterschiede in Preis, Qualität und Versteuerung von Olivenölen – als Gast einer halbeinheimischen Familie bezahlten wir wohl eine Art Mischpreis.

Ganz besonders hat es mir eine Diskriminierung Unterscheidung angetan, die mir in dieser Form erstmals begegnet ist (von der ich aber nicht ausschließen kann, dass sie gang und gebe ist). An einem kleinen See in Kärnten kam man allem Anschein nach zu dem Schluss, dass der ohne jeden Zweifel sonnenreichste Strandabschnitt den Einheimischen vorbehalten bleiben sollte:

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